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Ritiro dedicato – Anwendung der garantierten Mindestpreise

Aufgrund des Inkrafttretens am 21 Februar 2014, des Dekretes n. 9 – Gesetz vom 23 Dezember 2013, n. 145, informiert der GSE über die Neuigkeiten zu den Zugangsvoraussetzungen für die garantierten Mindesteinspeisevergütungen.

Mit Beginn vom  1° Januar 2014, wird, wie im Art.1, comma 2 des Gesetzes vom 21 febbraio 2014, n. 9 (cd. “Destinazione Italia“)vereinbart, dass die Zugangsvoraussetzungen zu den garantierten Mindestpreisen (PMG), folgende sind:

  • Zum garantierten Mindestpreis, wie vom Gesetzgeber definiert kommen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu  100 kW und für Wasserkraftanlagen bis zu 500 kW
  • Der Zonenpreis für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 100 kW e und für Wasserkraftanlagen über 500 kW;
  • Der Zonenpreis für Anlagen zur Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien, welche nicht Photovoltaik oder Wasserkraft sind bis zu einer Leistung von 1.000 kW.

 

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