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Italien: Rückwirkende Kappung der Solarförderung tritt in Kraft

26.06.2014: Die italienische Regierung hat das Gesetz für die rückwirkende Reduzierung der Solarförderung im Amtsblatt veröffentlicht. Die Kappung der Förderung ist am 25. Juni in Kraft getreten. Demnach müssen die Betreiber von Anlagen mit einer Leistung über 200 Kilowatt zwischen einer Verlängerung des Zahlungszeitraums der Vergütungssumme von 20 auf 24 Jahre bei entsprechender Kürzung der jährlich gezahlten Vergütungssumme oder einer Reduzierung um zehn Prozent bei gleich bleibendem Vergütungszeitraum wählen. Den Angaben zufolge betreffe dies nur sechs Prozent aller Betreiber, die jedoch – wegen der großen Gesamtleistung ihrer Anlagen – 60 Prozent der Förderung erhielten. © PHOTON

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